Herr Tetens, inzwischen emeritiert, ist
mir über 2 Jahre, 2005-2007, trotz nie aufgegebener Betreuung
schuldig geblieben, die Passagen zu nennen und Details zu erläutern,
die seine Unfähigkeit, meine Philosophie-Arbeit zu verstehen, begründen.
Was für ein mieser Stil:
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2006, im März eine erste Unterredung mit Prof. Tetens: Ich müsse meine Einleitung ausführlicher gestalten, Absage wegen Krankheit, Absage wegen Terminnot, 2. Unterredung: Tetens versteht meine Arbeit nicht, kann aber nichts Konkretes sagen, hat sie noch nicht ganz gelesen. Auf meine Bitte, das zu tun und dann Kritik zu üben, positive und negative Beurteilungen nicht nur pauschal abzugeben, was letztlich durchaus zur Ablehnung der ganzen Arbeit führen könnte, da er die alleinige Beurteilungsmacht habe, reagiert er lebhaft zustimmend.
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Anfrage per mail, vorgefertigte automatische Antwort mit dem Wort "Funkstille" (soll wohl lustig sein), wiederholte Anfragen mit derselben Antwort - auf eine scharfe Formulierung im Okt. 06 halbherzige Entschuldigung und Eingehen auf meinen Vorschlag, in seinem Kolloquium vorzutragen.
27.11.: Kolloquiumsvortrag und damit gleichzeitig Zusammenfassung meines Dissertationsvorschlags.
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2007, 5.2.: Bei einer weiteren Kolloquiumssitzung sagt mir Tetens zu, sich innerhalb einer Woche zu meiner Arbeit zu äußern
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Am 16.3.(!) bietet Tetens ein Gespräch an, ich bitte um eine kurze prägnante Aussage per Mail:
tetens@zedat.fu-berlin.de schrieb:
Lieber
Herr Mulczinski,
hätten
Sie morgen um 15 Uhr oder am 21.3. um 15 Uhr Zeit für ein Gespräch bei mir im
Büro in der Uni?
Mit
freundlichen Grüßen, Ihr Holm Tetens
r.mulczinski@t-online.de schrieb:
Lieber Herr Tetens,
morgen kann ich nicht kommen, aber am 21.3. wäre es möglich.
Sinnvoll halte ich einen Besuch aber nur dann, wenn Sie mit mir
Wege erörtern wollten, wie meine Arbeit trotz Ihrer massiven Kritik
durch redaktionelle Änderungen die Chance erhielte, von Ihnen und vom
Fachbereich Philosophie begutachtet zu werden.
Wenn Sie nur die Absicht haben, Ihre Betreuung zu beenden, so kann das
doch nach meiner Meinung einfach nach §5(1), Absatz 4, der Promotionsordnung
geschehen. Eine Mitteilung von Ihnen an mich zusammen mit der Kopie der
Benachrichtigung an den Promotionsausschuss würden
doch ausreichen.
Bitte teilen Sie mir Ihre Ansichten und Absichten mit.
Mit freundlichen Grüßen, Rolf Mulczinski
tetens@zedat.fu-berlin.de schrieb:
Lieber
Herr Mulczinski,
vielen
Dank für Ihre e-mail. Lassen Sie mich noch einmal
kurz meine Sicht der Dinge darlegen. Die Hauptschwierigkeit der jetzigen
Fassung Ihrer Dissertation besteht für mich darin, dass ich sie in weiten
Passagen nicht verstehe und daher den Anspruch, durch Einführung einer
exakt aufgebauten Sprache zur Lösung wichtiger Probleme der Philosophie
beizutragen,
nicht nachvollziehen kann. Ich hatte Ihnen damals vorgeschlagen, durch die
Vorstellung Ihrer Arbeit im Kolloquium einmal zu testen, ob die
Schwierigkeiten, ihren Text zu verstehen, an meiner Unfähigkeit liegt oder
vielleicht doch (auch) in gravierenderen Mängeln
Ihres Textes. Ich habe von der Kolloquiumssitzung den Eindruck mitgenommen,
dass Ihr Vorhaben auch bei den Teilnehmern des Kolloquiums weitgehend auf
Unverständnis gestoßen ist. Natürlich können Sie immer noch der Meinung sein,
die Studierenden seien eben unfähig oder unwillig, Ihren Vorschlägen zum Aufbau
einer exakt definierten Sprache zu folgen, Sie hätten außer kleineren Verbesserungsmöglichkeiten
genügend Sorgfalt und Präzision walten lassen. Und, ehrlich gesagt, habe ich
von Ihnen den Eindruck, dass Sie dies im Grunde genommen denken. In einer solchen Situation gibt es doch keine andere Möglichkeit, als
dass Sie den Text anderen Wissenschaftstheoretikern und Philosophen zur
Beurteilung vorlegen. Entweder kommen
die zu einem völlig anderen
Urteil
als ich, dann wäre es naheliegend, diese darum zu
bitten, Sie im Fach Philosophie zu promovieren, oder das Urteil der Kollegen fällt
so ähnlich aus wie meines, dann bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als
entweder das Promotionsvorhaben aufzugeben oder Ihre Arbeit substantiell
zu verändern. Im letzteren Fall bin ich weiterhin bereit,
eine neue Fassung der Arbeit mit Ihnen zu besprechen und Sie gegebenenfalls
dann auch damit zu promovieren. Ich sehe daher nicht, warum ich jetzt schon
von der Betreuung zurücktreten sollte.
Das Einzige, was ich jetzt definitiv ausschließen kann, ist, dass ich
bereit bin, Sie mit der Arbeit in ihrer
jetzigen Form zu promovieren. Ich würde Sie also doch bitten, die Arbeit anderen Wissenschaftstheoretikern oder
Philosophen vorzulegen. Die folgenden Kollegen kämen meines Erachtens in Frage:
... ,Olaf Müller (HU-Berlin).
Ich halte allerdings nichts davon, dass ich die Kollegen um eine Stellungnahme
bitte. Ich müsste ja begründen, warum ich ihnen die Arbeit zuschicke, und das
würde deren Urteil möglicherweise negativ beeinflussen. Sie selber sollten daher zunächst die
Kollegen um eine Stellungnahme zu Ihrer Arbeit bitten. Erst wenn alle dies
ablehnen oder gar nicht reagieren, wäre ich bereit, mich an den einen oder
anderen
Kollegen
mit der Bitte um eine Stellungnahme zu wenden.
Das
ist in kurzen Worten meine Sicht der Dinge. Wenn Sie meinem Vorschlag folgen,
müssen wir uns am kommenden Mittwoch wohl nicht treffen. Kommen Sie zu einer
anderen Einschätzung und zu einem anderen Vorschlag, den Sie mit mir in einem
Gespräch erörtern wollen, stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nichts anderes
sagen kann, hoffe aber, dass Sie jedenfalls erkennen und anerkennen, dass ich
nicht die Absicht habe zu verhindern, dass Sie im Fach Philosophie promoviert
werden.
Ich
verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Holm Tetens
Rolf Mulczinski
Lindenberger Str. 49
13059 Berlin
Betr.: statt eines unpräzisen Gesprächs
Lieber Herr Tetens,
ich bin überzeugt, dass Sie nicht verhindern
wollen, dass ich in Philosophie promoviert werde, jedoch keinesfalls mit dieser
Arbeit. Sie wissen, dass ich eine zweite Promotion nur als Vehikel zum
Verfassen einer philosophischen wissenschaftlichen Arbeit verwenden wollte. Die
mir von mir auferlegte Verpflichtung habe ich durch Abgabe der Arbeit erfüllt
und danach habe ich allerdings eine Mischung aus Anerkennung und
konstruktiver Kritik erwartet, nicht unbedingt sofortigen
Promotionsfortschritt.
Leider habe ich beides nicht erfahren, sondern Sie
vertreten die Auffassung, meine Arbeit habe gravierende Mängel und deshalb
müsse sie geändert werden, aber sagen nicht konkret, wo die Mängel liegen, und das
können Sie ja logisch zwingend auch nicht, weil Sie nach eigener Aussage weite
Passagen gar nicht verstehen, was Sie auf die vermuteten gravierenden
Mängel zurückführen, und vieles von der Arbeit nach eigenem Bekunden so wenig,
dass Sie „noch nicht einmal sagen können, wo genau Ihre Schwierigkeit liegen
könnte“.
Das aber heißt nach meiner Vorstellung von der
Bedeutung des Begriffes „Betreuung“, dass Sie mich aufgrund einer logischen
Zwangslage gar nicht mehr betreuen können. Ist es dann nicht konsequent, wenn
Sie Ihre eingegangene Betreuungsverpflichtung aufgeben? Ich wiederhole, dass
das doch einfach nach §5(1), Absatz 4, der Promotionsordnung geschehen kann.
Eine Mitteilung von Ihnen an mich zusammen mit der Kopie der Benachrichtigung
an den Promotionsausschuss würden ausreichen.
Sie vermuten außerdem, dass ich denke, Sie seien
unfähig oder unwillig, meinem Entwurf zu folgen. Ich will Ihnen offen sagen,
was ich denke: Die Methoden in meiner Arbeit und damit verbundene
Auffassungen widersprechen den Ihren in eklatanter Weise, was Sie in Ihrer
Vorlesung Meisterargumente Nr. 10 durch die dort genannten Unterschiede
zwischen Mathematik und Philosophie ausführen, und von daher können meine
Methoden aus Ihrer Sicht gar nicht
geeignet sein, philosophische Probleme zu lösen.
Wenn
Ihre Einschätzung aus der Vorlesung in Bezug auf Mathematik/theoretische Physik
versus Philosophie das wiedergibt, wovon Philosophen
(namentlich die von Ihnen aufgeführten) üblicherweise überzeugt sind, dann habe
ich natürlich auch nicht die leiseste Hoffnung auf die kleinste Anerkennung,
von wem auch immer. Daher ist Ihr Angebot, eine substantiell geänderte neue
Fassung der Arbeit mit mir zu besprechen und mich gegebenenfalls(!) dann auch
damit zu promovieren, unmissverständlich.
Ihre
Sicht in der Vorlesung (im Wesentlichen S.67-S.100) halte ich allerdings für
weitgehend mit Mängeln behaftet, aber immerhin kann ich sie benennen und das
mache ich nun unverlangt, zumal die Ergebnisse auch eine nähere Erklärung für
Ihre Ablehnung meiner Arbeit erbringen:
„Die
Mathematiker definieren nicht, was Geraden, Ebenen, Punkte, ... sind (S.69).
Die Mathematik definiert eine ... Struktur durch die Axiome ...(S.71). Wenn die
Mathematiker z.B. logische Wenn-Dann-Aussagen der
Form aufstellen: Ist S ein System mit geometrisch-euklidischer Struktur, dann
..., stellt sich natürlich die Frage: Gibt es denn irgendwo auf der Welt ein
System mit einer euklidisch-geometrischen Struktur? (S.74) Was antworten die
Mathematiker darauf? Sie antworten gar nicht darauf. Sie verweigern die Antwort
und erklären sich für unzuständig. (S.77)“
Das
ist falsch! Axiome sind definitorische Bedingungen, die dazu führen könnten,
dass es die definierten Dinge gar nicht gibt. Kein Mathematiker würde ein
System definieren und Schlussfolgerungen ziehen, ohne sich überzeugt zu haben,
dass er nicht über nichts redet. Er wird erst nichttriviale Beispiele konstruieren,
die die Existenz von Objekten mit dieser Struktur sichern.
So
können Sie aus 6 Bleistiften und 4 Papierschnipseln eine euklidische Ebene
herstellen, ohne zeichnen zu müssen, die „in der Welt ist“ (s. S. 75). Auch
dieser Text ist in der Welt und die sprachlichen Systeme, die die Menschen
durch Text realisieren, sind es auch. Nach präzise festgelegten Regeln kann man
mit präzise definierter mathematische Fachsprache in der Textwelt auftretende
sprachliche Objekte konstruieren, die die Existenz euklidischer Ebenen mit nicht nur 4
Punkten als wahr nachweisen. Daher ist Ihre Aussage auf S. 78 „Die Mathematiker
sparen die Frage aus, ob die Axiome der euklidischen Geometrie durch
irgendetwas in der Welt wahr gemacht werden“ schlicht und ergreifend falsch!
Sie haben mir Dogmatik vorgeworfen. Mein
sprachliches System wäre jedoch auch für Sie offen: Sie könnten darin Ihr
(anderes) Verständnis von „Existenz“ und „Objekt“ und „Konstruktion“ und „wahr“
beschreiben und darauf Ihre Thesen aufbauen. Wenn Sie allerdings meinen, diese
Grundbegriffe seien durch den natürlichen Sprachgebrauch ausreichend klar und
Sie verwendeten sie in korrekter Weise, dann muss Ihnen meine Forderung nach
Begriffspräzisierung wie ein ideologisches Korsett erscheinen. Dann aber liegt
der mir von Ihnen vorgeworfene dogmatische Anspruch ganz auf Ihrer Seite.
Wieder zu Ihrem Text: (S. 93:) „Müssten sich auch
Mathematiker darauf verständigen, was eine Ebene, was eine Gerade usw.
inhaltlich ist, sie würden sich um den Sinn und die Angemessenheit ihrer
Begriffe genauso streiten wie die Philosophen.“ Die Unklarheit, die von Ihnen
durch den Begriff „inhaltlich“ eingebracht wird, gäbe sicherlich Anlass zum
Streit, jedoch mit anschließender exakter Begriffsklärung. Desungeachtet
verständigen sich Mathematiker laufend auf neue oder die Umdefinition
alter Bezeichnungen: Jeder mathematische Vortrag oder Abhandlung beginnt im
Allgemeinen mit der Definition von Begriffen, von denen die Befürchtung
besteht, dass sie in anderem Zusammenhang abweichend verwendet wurden – ein
Vorbild für die Philosophie.
(S. 82:) „Logisch wahre Wenn-Dann-Aussagen
‚Wenn die und die Prämissen, dann die und die logisch daraus folgende
Konklusion’ sind in der Philosophie genauso unproblematisch wie in der
Mathematik.“ Das ist falsch! Ein Gegenbeispiel ist (aus Meisterargumente Nr. 2,
S. 29): „Bewegt sich ein Gegenstand, so verändert er sich.“ Hier hängt die
Schlüssigkeit mindestens an der Definition des Begriffs der Veränderung, der so
definiert werden kann, dass er das Argument wahr macht (Definition S. 25), aber
auch so, dass es falsch wird. So wie das „natürliche Sprachverständnis“ nahelegt, geht’s jedoch nicht, wie man z.B. an G := ‚die Existenz von a ist vor dem Zeitpunkt t
feststellbar’ für t1<t und t<t2 erkennen kann. Im Übrigen ist es leicht
einzusehen, dass sich jeder(!) Gegenstand bewegt, wenn es nur zwei verschiedene
gibt, deren Abstand sich ändert (Und das dürfte doch zu den philosophischen
Prämissen gehören, die nicht offen gelassen werden). Also gibt es nichts wahrhaft
Seiendes, wenn es denn tatsächlich ein Gegenstand ist, wie Sie voraussetzen.
Genau bei solcher Begriffspräzisierung und -definition setzt meine Arbeit ja
an, und man sieht, wie nötig das ist.
(S. 88:) „Warum gibt es in der Mathematik
verbindliches und kanonisches Lehrbuchwissen und in der Philosophie nicht? Die
Antwort ist klar: weil die Mathematiker die Wahrheitsfrage, also für die
Prämissen ihrer Beweise offenlassen.“ Ihre Antwort ist falsch! Es werden in der
Mathematik Wenn-Dann-Aussagen im Allgemeinen dafür
bewiesen, um die Konklusion als wahr zu erkennen. Dafür ist es dann nötig, die
Wahrheit der Prämisse nachzuweisen. Beispiel: Nach dem Beweis von „Wenn die
erste Ableitung eine Nullstelle hat, die zweite aber dort nicht, dann hat die
Funktion dort ein lokales Extremum.“ wird für
konkrete Funktionen entschieden, ob die Prämisse wahr ist.
Wenn Sie auf die nicht beweisbaren Grundaxiome der
Mengenlehre zu zeigen beabsichtigen, so sehen Sie sich doch meine Arbeit
genauer an, die Ihnen eine Antwort liefert! Und dann frage ich rhetorisch, auf
welche wahren Grundvoraussetzungen die Philosophen denn aufbauen, aus denen sie
(nach Ihrer Auffassung genau wie die Mathematiker) logisch exakte und daher
wahre Schlüsse ziehen? Zu dem Mangel an wahren Prämissen und wahren
Konklusionen gesellt sich in der Philosophie in vielen Bereichen ein Mangel an
präzisen Begriffen (siehe oben)!
Ein „philosophisches“ Beispiel gegen Ihre Antwort
auf S. 88 findet man auf S. 95: Wenn Philosophie nach Art der Mathematiker zu
betreiben, bedeutet, sich auf Wenn-Dann-Aussagen zu
beschränken, dann macht es keinen Sinn, Philosophie nach Art der Mathematiker
zu betreiben. Richtig geschlossen! Aber die Voraussetzung ist falsch. Daher
macht es weiterhin Sinn, über die Konklusion nachzudenken, wie es in meiner
Arbeit geschieht. Sie meinen allerdings nachgewiesen zu haben, dass die
Prämisse wahr ist, weswegen es konsequenterweise keinen Sinn macht, sich mit
meiner Arbeit zu beschäftigen.
Ich hatte bis auf die nun gemachten Erfahrungen
keinen Anlass zu glauben, dass nicht auch ein Antirealist, der dem
mathematischen Konstruktivismus anhängt, in der Lage wäre, ein sprachliches
System, das ein mathematischer Formalist, der einem minimalen Realismus
zuneigt, für abstrakte Teile der Philosophie für geeignet hält, zu verstehen
und zu bewerten. Die in Ihrer Vorlesung gemachten Aussagen zeigen mir nun, dass
Sie das gar nicht dürfen, wenn Sie sich und Ihre öffentlich gemachten
Auffassungen nicht verleugnen wollen, wenngleich sie Ihrer Verpflichtung zu unideologischer
Wissenschaft widersprechen.
Daher befinden Sie sich neben der oben genannten
logischen auch noch in einer ideologischen Zwangslage, die eine Betreuung
meines Promotionsvorhabens ausschließt. Daher fordere ich Sie auf, mir Ihre Betreuungsverpflichtung,
die mit der Zulassung zum Promotionsverfahren vom 5.2.04 wirksam wurde,
beispielsweise mit der Begründung von unüberbrückbaren
Meinungsverschiedenheiten aufzukündigen. Ich wiederhole mich noch einmal, dass
das doch einfach nach §5(1), Absatz 4, der Promotionsordnung geschehen kann.
Eine schriftliche Mitteilung von Ihnen an mich zusammen mit der Kopie der
Benachrichtigung an den Promotionsausschuss reichen
aus.
Mit freundlichen Grüßen
Mulczinski