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Deutschland ist kein Rechtsstaat,

weil es keine echte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative gibt. Deutschland ist allenfalls ein Richterstaat, in dem das Recht nicht vom Gesetzestext abhängt, sondern von Fähigkeit und Charakter des zufällig bestellten Richters. Er braucht sich nämlich nicht an Gesetze zu halten, sondern kann mit ihnen jonglieren, indem er in seine Entscheidung genügend viel Text einsetzt, deren Fülle dem Laien das Nachvollziehen schwer macht, die Kollegen durch die scheinbare Differenziertheit beeindruckt und, wenn es denn nötig ist, der nächsten Instanz keinen Anlass gibt, sehr grobe Fehler zu bemängeln. Ein Anwalt hat mir aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Richtern seine Einschätzung mittgeteilt: Ein Drittel der Richter ist definitiv unfähig, ein Drittel hat keine Lust und das letzte Drittel bemüht sich mit wechselnder Qualität.

Wenn es denn so ist, und meine wenigen Erfahrungen bestätigen das leider, so trifft man in ca. 90% der Fälle auf Unverstand! Und wenn der Fall dann noch so geringfügig ist, dass eine Berufung ausgeschlossen ist, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. In solch einem Fall fällte ein Richter sein Urteil ohne jede Begründung. Das schien mir derartig gegen Recht und Gesetz zu verstoßen, dass ich mich nicht aufgrund der Sache sondern allein wegen der fehlenden Begründung beim Landgericht beschwerte. Die lapidare Antwort: "Das Urteil ist nicht nichtig." - ohne jede Begründung des Landgerichts - natürlich!!! Obwohl die Sache selbst so lächerlich war, geht es doch hier um etwas Grundsätzliches, nämlich ob zu einem Urteil notwendig eine Begründung gehört oder nicht. Da das Letztere anscheinend der Fall ist, es sei denn auch die Richter des Landgerichts wären unfähig, was sicher nicht ausgeschlossen werden kann, hätten wir damit eine gravierende Gesetzeslücke, die Willkür zulässt und allein schon damit verhindert, dass Deutschland als ein Rechtsstaat bezeichnet werden kann.

(In Ergänzung des 2013 erstellten Textes hier eine Dokumentation aus 2017 über unhaltbare Zustände in unserem "Rechtsstaat" auf youtube.)

Wenn denn Urteile "begründet" werden, dann fehlen entscheidende Standards, die den meist schludrigen Nachweistext zu einem schlüssigen Beweis werden lassen. Ich habe große Zweifel, dass die Fähigkeit der logischen Analyse von Texten, auch eigenen, Teil der juristischen Ausbildung ist. Vermutlich wird viel Wert auf Begriffs- und noch mehr Textinterpretation im Stile philosophischer und biblischer Exegese gelegt. Wie wir wissen, lassen sich auf diese Weise fast beliebige Ergebnisse erzielen, die dem Vorurteil des betreffenden Richters nahe kommen. Das Ergebnis im Besonderen kann dann willkürlich sein. Die allgemeinen Grundsätze, die bei dieser Exegese verfolgt werden, wenn sie denn in einem kleinen Fall überhaupt tragend sind, orientieren sich an den Leitlinien der "herrschenden Meinung" und werden "Richterrecht" genannt.

Daher nicken Richter nicht nur die Gesetzesverstöße der Behörden der Exekutive ab, auf diesem Wege eignen sie sich die Macht der Legislative an, nachdem diese, zugegeben, durch unklare Gesetzesbegriffe und -texte den Weg zur Ermächtigung der Judikative bereitet hat und bereitet. Statt aber den Finger auf die Mängel des Gesetzes zu legen und es dem Gesetzgeber mit einigen Anmerkungen, auch darüber, dass das Urteil nun nicht so, wie vielleicht gesetzlich gewollt, ausfallen konnte, zur Korrektur zurückzugeben, erfrechen sie sich in Überschreitung ihrer Kompetenz überheblich den Willen des Gesetzgebers kennen zu wollen

(In Ergänzung des 2013 erstellten Textes hier ein Beispiel aus 2019: unbestreitbare Rechtsbeugung.
Warum unbestreitbar eine Beugung des Rechts? Weil §219a (4) lautet: "(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte ... 1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder 2. ...". Mit anderen Worten: Die Strafandrohung des §219a (1) gilt nicht, wenn die Ärzte ordentlich nach §218a (1-3) informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Abtreibung erfolgen kann. Da diese Ausnahme so eindeutig ist, dass jeder der elementaren Logik Mächtige sie versteht, liegt hier eine arrogante Rechtsbeugung durch Ignorieren des Gesetzeswortlauts vor!)

Um der Judikative in Kumpanei mit der bürokratischen Exekutive diese Macht zu verleihen, braucht es kein Ermächtigungsgesetz. Es heute so wie 1933, als die Juristen bis auf wenige die Gesetze im Sinne der Machthaber verbogen und jede Schandtat der Exekutive deckten. Glücklicherweise ist heute die Schwelle zum richterlichen Mord und Totschlag noch nicht überschritten. Was die Wahrung der Menschenwürde angeht, so habe ich meine Zweifel, wenn ich mir beispielsweise die Abschiebepraxis oder die lächerlichen Urteile bei Körperverletzung im Vergleich zu Diebstahl ansehe.

Aber es kann noch schlimmer kommen, wenn sich zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern und populistische Rattenfänger eine Chance bekommen. Der Boden ist bereitet. -- Deutschland ist kein Rechtsstaat! --

Berlin, 30.1.13, der 80ste Jahrestag der "Machtergreifung"

Zählen wir also die Einzelbehauptungen auf:
1. Es gibt keine echte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative.
2. Es gibt keine verlässlichen Standards zur Urteilsbegründung.
3. Es gibt keine Methode zur zwingenden Berücksichtigung von Tatsachen.


Mein persönliches Beispiel: 2010-11 wurde ich wegen angeblichen Falsch-Parkens auf dem 10m-Streifen vor unserem Haus letztlich 13-mal vors Gericht zitiert, wo ich einmal erschien zusammen mit 2 Polizisten als Zeugen, und das Verfahren wurde eingestellt. Einige Verfahren wurden zusammengefasst und eingestellt und 2-mal wurde ich zu Strafen verurteilt, niemals freigesprochen -- für exakt dieselbe Tat an derselben Stelle. Eine Zusammenfassung aller Verfahren wurde vom Amtsgericht abgelehnt.
Danach hatte ich es geschafft, dass unter dem Halteverbotsschild das Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" angebracht wurde, so dass die Situation nun sachlich und juristisch eindeutig ist. Allerdings konnte danach jeder bis heute (2018) auf dem Streifen nach Herzenslust parken, ohne dass das Ordnungsamt eingriff.
Dieses so lächerlich geringfügige Beispiel ist ein Muster, an dem man die unter 1., 2., 3. genannten Defizite und weitere Fehlentwicklungen unseres sogenannten Rechtsstaates studieren kann.

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